Häufige Fragen

Kurz und konkret beantwortet: die Fragen, die uns Mandantinnen und Mandanten in Arbon und Wil am häufigsten stellen.

Für welche Region ist die advore rechtsanwälte ag zuständig?

Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten in der gesamten Ostschweiz. Unsere beiden Standorte liegen in Arbon im Kanton Thurgau und in Wil im Kanton St.Gallen. Vor Gerichten und Behörden treten wir schweizweit auf, der Schwerpunkt liegt in den Kantonen Thurgau und St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden sowie Zürich.

In welchen Rechtsgebieten beraten Sie?

Für Privatpersonen: Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Nachlassplanung, Arbeitsrecht, Miet-, Bau- und Immobilienrecht sowie Straf- und Opferhilferecht. Für Unternehmen und Family Offices: Gesellschafts- und Handelsrecht, Vertragsrecht, Nachfolgeplanung und Arbeitsrecht. Für Behörden: öffentliches Recht, Verwaltungsverfahren, Bau- und Planungsrecht sowie Personalrecht.

Privatpersonen →Unternehmen und Family Office →Behörden →

Können Sie Urkunden öffentlich beurkunden?

Ja. Mehrere unserer Rechtsanwälte sind öffentliche Notare oder Urkundspersonen in den Kantonen Thurgau und St.Gallen. Wir beurkunden unter anderem Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Gründungen, Kapitalveränderungen und sonstige Umstrukturierungen.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Sie schildern uns Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir klären zunächst, ob ein Interessenkonflikt besteht, und vereinbaren anschliessend einen Termin an einem unserer Standorte, telefonisch oder per Videocall. Im Erstgespräch ordnen wir den Sachverhalt rechtlich ein, zeigen mögliche Vorgehensweisen auf und besprechen Aufwand und Kosten.

Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand zu einem Stundenansatz, der von Komplexität und Dringlichkeit abhängt. Vor Mandatsbeginn erhalten Sie eine transparente Information zum Ansatz und, wo möglich, eine Aufwandschätzung. In geeigneten Fällen sind Pauschalen möglich. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, klären wir die Kostendeckung gerne für Sie ab.

Welche Unterlagen soll ich zum ersten Termin mitbringen?

Hilfreich sind alle Dokumente zum Sachverhalt: Verträge, Korrespondenz, Verfügungen oder Entscheide von Behörden und Gerichten, Rechnungen sowie, falls vorhanden, eine kurze Chronologie der Ereignisse. Wichtig sind zudem laufende Fristen: Bringen Sie fristauslösende Schreiben unbedingt mit.

Wie schnell erhalte ich eine Rückmeldung?

Auf Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail melden wir uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Bei dringenden Fristen erreichen Sie uns telefonisch: Arbon +41 71 446 59 59, Wil +41 71 914 33 10.

Sind meine Angaben vertraulich?

Ja. Alle Anwältinnen und Anwälte unterstehen dem Anwaltsgeheimnis nach dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) und sind in den kantonalen Anwaltsregistern eingetragen. Ihre Angaben werden vertraulich und nach dem Schweizer Datenschutzgesetz bearbeitet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.

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