Unternehmen und Family Office
Kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung für Ihr Unternehmen und Family Office

Baurecht / Immobilienrecht
Beim Bauen treffen eine Vielzahl von Interessen aufeinander. Dies kann öffentliche Themen (z.B. Umweltschutz, Raumplanung) wie auch private Belangen (z.B. Verträge mit Preisen und Terminen) umfassen. Aber auch der Kauf und Verkauf von Liegenschaften kann rechtliche Hürden aufweisen.
Wir sind mit unserem breiten Fachwissen und umfangreichen praktischen Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht, der richtige Ansprechpartner, um Ihr Anliegen effizient und zielgerichtet zu betreuen.
- Privates Baurecht (z.B. Verträge, Haftung, Gewährleistungsansprüche)
- Werkvertrag nach SIA und Obligationenrecht
- Öffentlich-rechtliche Baubewilligungsverfahren (z.B. Einsprachen)
- Raumplanungsrecht
- Umweltrecht
- Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)
- Kauf und Verkauf von Eigentum
- Stockwerkeigentumsrecht
Wirtschaftsrecht
Das Ziel des Wirtschaftsrechts ist es, den Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln zu definieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung in den diversen Rechtsthemen rund um Ihr Unternehmen und fungieren, wenn gewünscht, als Ihre externe Rechtsabteilung. Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Vertragsgestaltung
- Arbeitsrecht (u.a. Reglemente)
- Gesellschaftsrecht / Umstrukturierungen
- Datenschutz
- Wirtschaftsstrafrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- u.v.m.*
*Alle nachfolgende Rechtsthemen (Drop Down) sind selbstverständlich auch Bestandteil unseres Beratungsumfangs.
Gründung, Aufbau oder Weiterentwicklung eines Unternehmens
Mit unserem Fachwissen und Netzwerk stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen zur Seite. Unsere juristische Beratung umfasst untenstehende Themenbereiche:
- Vertragsprüfungen
- Due Diligence
- Aktionärsbindungsverträge / Gesellschafterverträge
- Organisationsreglemente
- Mandatsverträge für Verwaltungsräte
- Steueroptimierung
- Umsetzung neuer Vorschriften / Gesetze
- Sanierung / geordnete Liquidation
Nachfolgeregelung
Eine der schwierigsten Aufgabe eines jedes Inhabers ist die Übergabe seines Unternehmens in neue Hände. Wir helfen gerne bei der Analyse des Ist-Zustandes, um diesen Prozess für Sie und alle Beteiligten möglichst einwandfrei zu gestalten. Hierzu klären wir mit Ihnen gerne nachfolgende Fragen:
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wer muss wann und in welcher Form involviert werden?
- Welchen Wert hat das Unternehmen?
- Wie werden geeignete Interessenten gefunden?
- Was sind die Steuerfolgen (als juristische, wie auch Privatperson)
- Interne und externe Kommunikation?
Arbeitsrecht
In der Unternehmensführung sieht man sich oftmals mit heiklen Fragen und unangenehmen Situationen im Arbeitsrecht konfrontiert. Eine frühzeitige Beratung ermöglicht Ihnen, Konfliktsituationen grösstenteils aus dem Weg zu gehen. Wir unterstützen Sie gerne.
- Ausarbeitung und Anpassung Arbeitsverträge und Reglemente
- Beratung, Schulung und Unterstützung Ihrer Personalabteilung
- Ausarbeitung von Kündigungen
- Hilfestellung für Personalgespräche
- Führung von Prozessen
Digitalisierung
Die heutige Zeit ist geprägt von Schnelllebigkeit, gerade und insbesondere im digitalen Bereich. Mit unserem exzellenten Netzwerk aus der IT- und Sicherheitsbranche helfen wir Ihnen gerne weiter:
- Ausarbeitung der AGB
- Ausarbeitung der Datenschutzerklärungen
- Ausarbeitung Konzept Cybersecurity
- Beratung Datensicherheit im juristischen Kontext
- Beratung bezüglich KI (Künstliche Intelligenz)
Öffentliche Urkundspersonen und Notare/innen
Öffentliche Beurkundung bedeutet die Aufzeichnung einer rechtserheblichen Tatsache oder eines Rechtsgeschäftes in einer Urkunde, durch die vom Staat als zuständig bezeichnete Urkundsperson, in der durch das Gesetz oder durch Verordnung vorgeschriebenen Form. In den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen werden die Grundsätze geregelt und es wird festgelegt, welche Rechtsakte zwingend beurkundet werden müssen.* Dabei können Sie auf unsere Verschwiegenheit zählen, denn auch Notare unterliegen der strengen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht.
Unsere Notare (St.Gallen) und Urkundspersonen (Thurgau) beurkunden in den Kantonen Thurgau und St.Gallen insbesondere:
- Gründung von Gesellschaften
- Kapitalerhöhungen
- Statutenänderungen
- Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen, Sitzverlegung u.v.m.
- letztwillige Verfügungen (Testamente)
- Ehe- und Erbverträge
- Vorsorgeaufträge
Darüber hinaus beglaubigen unsere Urkundspersonen und Notare auch Unterschriften, Kopien und Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder andere Dokumente.
*Die öffentliche Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift, die sicherstellt, dass Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und spätere Anfechtungen wegen Formfehlern verhindert werden. Der Vertrag wird von allen Parteien und der Urkundsperson/dem Notar/der Notarin unterzeichnet.
Behördenkontakte
Jeder kennt die Kontaktaufnahme mit Behörden. Diese können zeitraubend und teilweise sehr komplex sein. Wir bieten Hand, unter anderem zu folgenden Rechtsfragen:
- Baubewilligungsverfahren
- Unterschutzstellung von Gebäuden
- Sozialversicherungen
- Steuerverwaltung
- Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei)
- Strassenverkehrsamt
