
Baurecht / Immobilienrecht
Beim Bauen treffen eine Vielzahl von Interessen aufeinander. Diese können öffentliche Themen (z.B. Umweltschutz, Raumplanung) wie auch private Belange (z.B. Verträge mit Preisen und Terminen) umfassen. Zudem kann auch der Kauf und Verkauf von Liegenschaften rechtliche Hürden aufweisen.
Wir sind mit unserem breiten Fachwissen und unserer umfangreichen praktischen Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht der richtige Ansprechpartner, um Ihr Anliegen effizient und zielgerichtet zu betreuen. Unsere Kompetenzbereiche umfassen insbesondere:
- Privates Baurecht (z.B. Verträge, Haftung, Gewährleistungsansprüche)
- Werkvertrag nach SIA und Obligationenrecht
- Öffentlich-rechtliche Baubewilligungsverfahren (z.B. Einsprachen)
- Raumplanungsrecht
- Umweltrecht
- Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)
- Kauf und Verkauf von Eigentum
- Stockwerkeigentumsrecht
Öffentliche Urkundspersonen und Notare
Die öffentliche Beurkundung bedeutet die Aufzeichnung einer rechtserheblichen Tatsache oder eines Rechtsgeschäftes in einer Urkunde, durch die vom Staat als zuständig bezeichnete Urkundsperson/Notar, in der durch das Gesetz oder durch Verordnung vorgeschriebenen Form. In den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen werden die Grundsätze geregelt und es wird festgelegt, welche Rechtsakte zwingend beurkundet werden müssen.* Dabei können Sie auf unsere Verschwiegenheit zählen, denn auch Urkundspersonen und Notare unterliegen der strengen gesetzlichen Geheimhaltungspflicht.
Unsere Notare (St.Gallen) und Urkundspersonen (Thurgau) beurkunden in den Kantonen Thurgau und St.Gallen insbesondere:
- letztwillige Verfügungen (Testamente)
- Ehe- und Erbverträge
- Vorsorgeaufträge
- Gründung von Gesellschaften
- Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Sitzverlegung u.v.m.
Darüber hinaus beglaubigen unsere Urkundspersonen und Notare auch Unterschriften, Kopien und Abschriften, Kalenderdaten, Übersetzungen oder andere Dokumente.
*Die öffentliche Beurkundung ist die strengste gesetzliche Formvorschrift, die sicherstellt, dass Verträge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und spätere Anfechtungen wegen Formfehlern verhindert werden. Der Vertrag wird von allen Parteien und der Urkundsperson/dem Notar/der Notarin unterzeichnet.
Erbrecht, Willensvollstreckung und Familienrecht
Familienangelegenheiten sind komplex und emotional. Wir stehen Ihnen für jegliche juristische Belange zur Seite und sorgen für klare Verhältnisse unter allen Beteiligten. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Themen:
- Vorsorgeauftrag
- Erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Erbteilung und Erbteilungsklagen
- Willensvollstreckung
- Elterliche Sorge und Obhut minderjähriger Kinder
- Eheschutz, Scheidung
Arbeitsrecht
Wir zeigen Ihnen die Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer auf und stehen unter anderem zu folgenden Themen mit Rat und Tat zur Seite:
- Anstellungsvertrag
- Versicherungs- und Lohnfragen
- Vertragsprüfungen
- Arbeitszeugnis
- Pensionierung
- Kündigung
Rechte als Mieter und Eigentümer
Sowohl Mieter/-innen als auch Eigentumsbesitzer/-innen stehen den verschiedensten Herausforderungen gegenüber. Dank unserer Prozesserfahrung und Fachkompetenz reduzieren wir die Komplexität und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten, inklusive einer Risikoabschätzung, auf. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Mietrecht:
- Erstellung Mietvertrag
- Berechnung von Nebenkosten
- Mietzinserhöhungen /-senkungen
Eigentumsrecht:
- Kauf und Verkauf von Liegenschaften
- Beratung rund ums Stockwerkeigentum
- Bau- und Sanierungsfragen
- Baubewilligung und Einsprachen
- Bäuerliches Bodenrecht (BGBB)
- Erwerb einer Liegenschaft ausserhalb der Bauzone
- Due Diligence beim Erwerb einer Liegenschaft
Behördenkontakte
Jeder kennt die Kontaktaufnahme mit Behörden. Diese können zeitraubend und teilweise sehr komplex sein. Wir bieten Hand unter anderem zu folgenden Rechtsfragen:
- Baubewilligungsverfahren
- Unterschutzstellung von Gebäuden
- Sozialversicherungen
- Steuerverwaltung
- Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei)
- Strassenverkehrsamt
Strafrecht
Ihnen wird angelastet, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein und Sie benötigen einen Rechtsbeistand. Wir übernehmen Ihr Mandat und unterstützen Sie bei den damit einhergehenden strafrechtlichen Verfahren, sowohl als beschuldigte Person, als auch als Opfer.
- Allgemeines Strafrecht (z.B. Wirtschaftsstrafrecht, Körperverletzung, Diebstahl)
- Strassenverkehrsrecht
