
Erbrechtsrevision 2023
Sind Schenkungen seit der Erbrechtsrevision und einem bestehenden Ehe- und Erbvertrag oder einem Erbvertrag noch zulässig?
Ja, grundsätzlich aber nur wenn diese explizit im Erbvertrag vorgesehen sind, d.h. allenfalls müssen bestehende Erbverträge angepasst werden (vgl. Art. 494 ZGB).
